1. Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Sie haben das Recht auf Auskunft darüber, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Außerdem erhalten Sie mit dem Recht auf Auskunft eine Information über die Sie betreffenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Das Recht kann nach Paragraf 9 LDSG eingeschränkt sein.
2. Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DS-GVO
Das Recht auf Berichtigung steht Ihnen zu, wenn Sie unrichtige personenbezogene Daten korrigieren lassen möchten.
3. Recht auf Löschung, Artikel 17 DS-GVO
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DS-GVO können Sie die Löschung von Ihren personenbezogenen Daten bei der LUBW verlangen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die Einschränkungen des Paragraf 10 LDSG.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DS-GVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gibt Ihnen die Möglichkeit, eine weitere Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Die DS-GVO schränkt dieses Recht ein, wenn es um die Wahrnehmung von Rechtsansprüchen, schützenswerte öffentliche Interessen oder Interessen einer anderen Person geht.
5. Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 21 DS-GVO die Möglichkeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Das bedeutet, dass Sie in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen können, soweit diese auf Grund der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erfolgt.
6. Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit bedeutet für Sie die Möglichkeit, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format von der LUBW erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Gemäß Artikel 20 Absatz 3 Satz 2 DS-GVO gilt dieses Recht jedoch nicht für eine Datenverarbeitung, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
7. Recht auf Widerruf der Einwilligung, Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.