Erklärung zur Barrierefreiheit - leichte Sprache
Leichte Sprache 17.12.2024
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit
Informationen in Leichter Sprache
Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel: für Menschen mit Behinderungen.
Alle Menschen sollen die Infos bekommen können.
Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG
Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Der Klimaatlas BW soll auch barriere-frei sein.
Damit alle Menschen die Seite benutzen können.
Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:
- Welche Hilfen es gibt.
- Und wie Sie Hilfe bekommen.
Die Erklärung gilt nur für die Internet-Seite
Klimaatlas BW: klimaatlas-bw.de
1. Ist die Seite nach Gesetz?
Nein.
Unserer Seite ist noch nicht nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1.
Das heißt: Die Seite ist nicht barriere-frei.
Es gibt noch Hindernisse auf unserer Seite.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Wichtig:
Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
Für Menschen, die schlecht lesen können.
Oder wenig Deutsch verstehen. - Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
Damit Sie Infos und Hilfen finden können.
Wir arbeiten weiter an unserer Seite.
Damit alle unsere Seite besser benutzen können.
Manche Inhalte müssen auch nicht barriere-frei sein.
Zum Beispiel: Karten.
2. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Regeln für Internet-Seiten stehen in der BITV.
Das ist die Abkürzung für:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.
In dem Gesetz steht:
Wir müssen die Barriere-Freiheit prüfen.
Das haben wir gemacht:
Mit dem BITV-Selbst-Test.
Das heißt:
Wir haben selbst geprüft,
ob wir die Regeln einhalten.
Nach dem Test haben wir die Erklärung gemacht.
Die Erklärung ist vom 23.05.2024.
Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG-DVO: Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1.
3. Hilfe bei Fragen und Problemen
Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Haben Sie Fragen oder Probleme?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an klimawandel@lubw.bwl.de.
Oder melden sich bei:
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Grießbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon: +49 721 5600-0
E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de
4. Schlichtungs-Verfahren
Es ist der Landes-Anstalt für Umwelt wichtig,
dass diese Internet-Seite barriere-frei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierfrei.
Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.
Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Schlichtungs-Stelle des Landes-Zentrums für Barriere-Freiheit.
Das ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.
Wichtig:
Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine und Verbände können in bestimmten Fällen vor Gericht klagen.
Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Rechte an Text und Bild
Text: Atelier Leichte Sprache und Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und Umweltministerium Baden-Württemberg.
Bilder aus dem Klimaatlas BW: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.