Erklärung zur Barrierefreiheit - leichte Sprache

Leichte Sprache 17.12.2024

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit

Informationen in Leichter Sprache

Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.

Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel: für Menschen mit Behinderungen.
Alle Menschen sollen die Infos bekommen können.

Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Der Klimaatlas BW soll auch barriere-frei sein.
Damit alle Menschen die Seite benutzen können.

Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.

Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Welche Hilfen es gibt.
  • Und wie Sie Hilfe bekommen.

Die Erklärung gilt nur für die Internet-Seite
Klimaatlas BW: klimaatlas-bw.de

1. Ist die Seite nach Gesetz?

Nein.
Unserer Seite ist noch nicht nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1.

Das heißt: Die Seite ist nicht barriere-frei.
Es gibt noch Hindernisse auf unserer Seite.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.

Wichtig:
Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
    Für Menschen, die schlecht lesen können.
    Oder wenig Deutsch verstehen.
  • Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
    Damit Sie Infos und Hilfen finden können.

Wir arbeiten weiter an unserer Seite.
Damit alle unsere Seite besser benutzen können.

Manche Inhalte müssen auch nicht barriere-frei sein.
Zum Beispiel: Karten.

2. Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Regeln für Internet-Seiten stehen in der BITV.
Das ist die Abkürzung für:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

In dem Gesetz steht:
Wir müssen die Barriere-Freiheit prüfen.

Das haben wir gemacht:
Mit dem BITV-Selbst-Test.
Das heißt:
Wir haben selbst geprüft,
ob wir die Regeln einhalten.

Nach dem Test haben wir die Erklärung gemacht.

Die Erklärung ist vom 23.05.2024.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG-DVO: Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1.

3. Hilfe bei Fragen und Problemen

Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Haben Sie Fragen oder Probleme?

Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an klimawandel@lubw.bwl.de.

Oder melden sich bei:

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Grießbachstraße 1
76185 Karlsruhe

Telefon: +49 721 5600-0
E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de

4. Schlichtungs-Verfahren

Es ist der Landes-Anstalt für Umwelt wichtig,
dass diese Internet-Seite barriere-frei ist.

Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierfrei.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Wir haben uns nicht gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren.

Und zwar bei der Schlichtungs-Stelle des Landes-Zentrums für Barriere-Freiheit.

Das ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.

Wichtig:
Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine und Verbände können in bestimmten Fällen vor Gericht klagen.

Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Rechte an Text und Bild

Text: Atelier Leichte Sprache und Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und Umweltministerium Baden-Württemberg.

Bilder aus dem Klimaatlas BW: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.